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Werkzeug · Lohnsteuer

Anrufungsauskunft-Generator: Sachbezug in Gold vorab beim Finanzamt absichern

Die Anrufungsauskunft nach § 42e Einkommensteuergesetz ist gebührenfrei und bindet Ihr Betriebsstättenfinanzamt im Lohnsteuerabzugsverfahren. Dieses Werkzeug erstellt daraus in zwei Minuten einen Brief-Entwurf — zum Kopieren, Drucken und mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Es wird nichts übertragen oder gespeichert; alles bleibt in Ihrem Browser.

Ihr Unternehmen (Antragsteller = Arbeitgeber)
Betriebsstättenfinanzamt

Finanzamt nicht zur Hand? Offizielle Finanzamtsuche des Bundeszentralamts für Steuern öffnen — Ort oder Postleitzahl eingeben genügt.

Geplanter Sachbezug
Gut zu wissen: Die Auskunft ist gebührenfrei (§ 42e EStG), gilt nur für das Lohnsteuerabzugsverfahren des antragstellenden Arbeitgebers — die Auskunft eines anderen Arbeitgebers hilft Ihnen rechtlich nicht — und bindet nicht die spätere Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Ihr Brief-Entwurf

In die Zwischenablage kopiert
Füllen Sie links die Felder aus und klicken Sie auf „Brief-Entwurf erstellen". Der Text erscheint hier und lässt sich direkt weiterbearbeiten.

Entwurf ohne Gewähr — vor dem Versand mit Ihrem Steuerberater abstimmen und auf Firmenbriefpapier übernehmen. Dieses Werkzeug ist keine Steuerberatung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

Warum sich der Brief lohnt

Ein Finanzamt hat es schon schriftlich bestätigt - Ihres entscheidet für Sie selbst

Das Finanzamt für Körperschaften III in Berlin hat einem Arbeitgeber mit Anrufungsauskunft vom 15. Oktober 2024 bestätigt: „Der Erwerb von Anteilen an Edelmetallen im Wert von 50 €/Monat ist als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei.“ Bindend ist diese Auskunft nur für den Antragsteller - und genau das zeigt die Landkarte: Zuständig ist immer Ihr Betriebsstättenfinanzamt. 16 Landesfinanzverwaltungen, mehrere hundert Finanzämter, eine Antwort für Ihren Fall.

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Klicken Sie Ihr Bundesland an

Der goldene Punkt markiert Berlin - dort wurde die Auskunft vom 15. Oktober 2024 erteilt. Für Ihr Unternehmen zählt das Finanzamt am Sitz Ihres Betriebs.

Zuständiges Finanzamt finden (BZSt)

Quelle des Suchdienst-Verweises: offizielle ELSTER-Hilfe („Welches ist mein Finanzamt?") und Bundeszentralamt für Steuern. Die geschwärzte Fassung der Berliner Auskunft (personenbezogene Daten entfernt): PDF ansehen.

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