Werkzeug · Lohnsteuer
Anrufungsauskunft-Generator: Sachbezug in Gold vorab beim Finanzamt absichern
Die Anrufungsauskunft nach § 42e Einkommensteuergesetz ist gebührenfrei und bindet Ihr Betriebsstättenfinanzamt im Lohnsteuerabzugsverfahren. Dieses Werkzeug erstellt daraus in zwei Minuten einen Brief-Entwurf — zum Kopieren, Drucken und mit Ihrem Steuerberater abzustimmen. Es wird nichts übertragen oder gespeichert; alles bleibt in Ihrem Browser.
Ihr Brief-Entwurf
Entwurf ohne Gewähr — vor dem Versand mit Ihrem Steuerberater abstimmen und auf Firmenbriefpapier übernehmen. Dieses Werkzeug ist keine Steuerberatung und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Warum sich der Brief lohnt
Ein Finanzamt hat es schon schriftlich bestätigt - Ihres entscheidet für Sie selbst
Das Finanzamt für Körperschaften III in Berlin hat einem Arbeitgeber mit Anrufungsauskunft vom 15. Oktober 2024 bestätigt: „Der Erwerb von Anteilen an Edelmetallen im Wert von 50 €/Monat ist als Sachbezug nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG steuerfrei.“ Bindend ist diese Auskunft nur für den Antragsteller - und genau das zeigt die Landkarte: Zuständig ist immer Ihr Betriebsstättenfinanzamt. 16 Landesfinanzverwaltungen, mehrere hundert Finanzämter, eine Antwort für Ihren Fall.
Klicken Sie Ihr Bundesland an
Der goldene Punkt markiert Berlin - dort wurde die Auskunft vom 15. Oktober 2024 erteilt. Für Ihr Unternehmen zählt das Finanzamt am Sitz Ihres Betriebs.
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